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Information "Güterichter" 

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau bietet Ihnen in geeigneten und ausgesuchten Rechtsstreitigkeiten eine Konfliktlösung vor einem besonderen Güterichter an. Dabei unterstützt der nicht entscheidungsbefugte Güterichter die interessenorientierte Verhandlung mit dem Ziel, eine umfassende Einigung zu erzielen. 

  • Was ist eine durch einen "Güterichter" unterstützte Verhandlung? 

Die Güteverhandlung setzt Ihr Einverständnis voraus. Im Mittelpunkt der Verhandlung stehen nicht die jeweiligen Rechtsansprüche, sondern die Interessen der Parteien. Sie beteiligen sich aktiv am Verfahren und erhalten die Gelegenheit, Ihre Anliegen, Interessen und Vorschläge darzustellen. Der Güterichter wird Sie dabei unterstützen. Der Güterichter kann hierbei alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. 

  • Welche Vorteile sind damit verbunden? 

Das Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Konflikt umfassend und interessenbezogen zu lösen. Sie übertragen die Konfliktlösung nicht einem Dritten. Sie bleiben in jeder Lage des Verfahrens eigenverantwortlich und können so eine angemessene Lösung erarbeiten. Ein Termin zur Güteverhandlung wird regelmäßig kurzfristig bestimmt werden können. Ein oft langwieriger Prozess kann so in jeder Lage des Verfahrens abgekürzt werden. Finden Sie keine Lösung, wird der Rechtsstreit wie gewohnt seinen Fortgang nehmen. 

  • Entstehen zusätzliche Kosten? 

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Da ein Rechtsstreit bereits anhängig ist, fallen im Vergleich zum üblichen gerichtlichen Verfahren keine zusätzlichen Anwaltskosten an. Auch die Gerichtskosten erhöhen sich nicht. 

  • Wie läuft das Verfahren ab? 

Im Gütetermin wird der Güterichter kurz die Grundzüge des Verfahrens erläutern. Anschließend wird der Güterichter zusammen mit Ihnen eine Bestandsaufnahme bzw. Sachverhaltsklärung durchführen, um Ihre Interessen zu erforschen. Lösungsmöglichkeiten werden entwickelt, bewertet und schließlich eine für alle Beteiligten einvernehmliche Lösung des Konflikts gefunden. Die Parteien sind also aufgefordert, sich aktiv und offen an der Güteverhandlung zu beteiligen. Der Güterichter unterstützt Sie dabei. Der Inhalt der Verhandlung ist vertraulich. Der Streitrichter erhält keine Kenntnis von den Gesprächsinhalten. Ein Protokoll über eine Güteverhandlung oder weitere Güteversuche vor dem Güterichter wird nur auf übereinstimmenden Antrag der Parteien aufgenommen. 

Dieses freiwillige Verfahren stellt ein unverbindliches Serviceangebot der Justiz dar. Führt es nicht zum Erfolg, werden die Akten ohne weiteres an den Streitrichter zurückgeleitet.

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