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Bereitschaftsdienst

Das Amtsgericht Freiburg nimmt seit dem 1. Januar 2018 den Bereitschaftsdienst für den gesamten Bezirk des Landgerichts Freiburg im Breisgau wahr.

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Amtsgericht wieder regulär Dienst hat.

Der Bereitschaftsdienst besteht an arbeitsfreien Tagen von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an allen übrigen Tagen von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16.30 Uhr (freitags schon ab 14:00 Uhr) bis 22:00 Uhr.

Haben Sie ein derart dringendes Anliegen, wenden Sie sich bitte an die Polizeidienststellen. Diese vermitteln den Kontakt zum Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Freiburg.

Im Übrigen können Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument abgegeben werden. Wie sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse besteht seit 01.01.2022 nach den Vorschriften der § 130d ZPO, § 14b FamFG und § 32d StPO eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs.

Dies gilt auch für im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen.

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages zu gewährleisten, empfiehlt sich eine zusätzliche telefonische Ankündigung.

Bitte beachten Sie: E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.

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